ROLAND Notruf- und Service-Leitstelle GmbH, Köln, Deutz-Kalker-Str. 50, 50679 Köln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WSH Wach- und Schliessbetriebe Hohentwiel GmbH am 28.07.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ROLAND Notruf- und Service-Leitstelle GmbH, Köln, Deutz-Kalker-Str. 50, 50679 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.07.2010 mit der WSH Wach- und Schliessbetriebe Hohentwiel GmbH mit Sitz in Singen (AG Freiburg, HRB 540884) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ROLAND Notruf- und Service-Leitstelle GmbH, Köln, Deutz-Kalker-Str. 50, 50679 Köln.Nicht mehr Geschäftsführer: Buchberger, Robert, Sankt Augustin, * ‒.‒.‒‒; Dr. Scholten, Ulrich, Köln, * ‒.‒.‒‒.
ROLAND Notruf- und Service-Leitstelle GmbH, Köln, Deutz-Kalker-Str. 50, 50679 Köln.Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung beschlossen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger jeweils vom 09.04.2009 Teile des Vermögens der ROLAND Assistance GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 18648) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ROLAND Notruf- und Service-Leitstelle GmbH, Köln, Deutz-Kalker-Str. 50, 50679 Köln.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.05.2009 wirksam geworden.
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