Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
6 |
b)
Geschäftsanschrift:
Bartensteiner Straße 43,
28329 Bremen |
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a)
05.05.2023
Schröder |
HRB 28028 HB: ROLANDTECNIC ITC GmbH, Bremen, Emil-von-Behring-Straße 6, 28207 Bremen. Geschäftsanschrift: Emil-von-Behring-Straße 6, 28207 Bremen.
HRB 28028 HB: ROLANDTECNIC ITC GmbH, Bremen, Slevogtstraße 25, 28209 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heuer, Wilfried.
HRB 28028 HB: ROLANDTECNIC ITC GmbH, Bremen, Slevogtstraße 25, 28209 Bremen. Geschäftsführer: 2. Heuer, Wilfried, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 28028 HB: ROLANDTECNIC ITC GmbH, Bremen, Slevogtstraße 25, 28209 Bremen. Kapital: 28.500 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 ist das Stammkapital zur Durchführung nachstehender Spaltung um 1.500 EUR auf 28.500 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert in § 3. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2012 den "Teilbetrieb Libyen" von der ROLANDTECNIC GmbH in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 7621 HB) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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