RONNIE'S HAIR COMPANY GmbH, Erkrath (Beckhauser Str. 16 C-D, 40699 Erkrath). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RONNIE'S HAIR COMPANY e.K. (Amtgericht Wuppertal, HRA 21963) am 11.04.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RONNIE'S HAIR COMPANY GmbH, Erkrath (Beckhauser Str. 16 C-D, 40699 Erkrath). Bestellt als Geschäftsführer: Meisen, Ronnie Helga, geb. Behrens, Erkrath, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.03.2006 mit dem Vermögen ihrer Alleingesellschafterin Frau Ronnie Meisen, geb. Behrens, verschmolzen, die das Unternehmen als e. K. mit Sitz in Erkrath (Amtsgericht Wuppertal, 54 AR 290/06) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.