HRB 21257: ROP Roth AG, Kurort Oybin, Friedrich-Engels-Str. 12, 02797 Kurort Oybin. Die Hauptversammlung vom 16.12.2021 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Erbringung physiotherapeutischer Leistungen entsprechend dem Zulassungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Durchführung von vorbeugenden Maßnahmen zur Gesunderhaltung sowie Verwaltung von Grundbesitz im eigenen Namen für eigene Rechnung.Am 24.01.2022 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.
HRB 21257: ROP Roth AG, Kurort Oybin, Friedrich-Engels-Str. 12, 02797 Kurort Oybin. Am 13.06.2017 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.
HRB 21257: ROP Roth AG, Kurort Oybin, Friedrich-Engels-Str. 12, 02797 Kurort Oybin. Die Hauptversammlung vom 24.05.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Erbringung von Gleisbauarbeiten, Dienstleistungen für die Eisenbahninfrastruktur, Erbringung physiotherapeutischer Leistungen entsprechend dem Zulassungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Durchführung von vorbeugenden Maßnahmen zur Gesunderhaltung, außerdem Erwerb und Verwaltung von Finanz- und Sachanlagevermögen, insbesondere Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung. Die Gleisbau Roth und Partner GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Görlitz (Amtsgericht Dresden, HRA 1772), die Gleisbau Roth und Partner Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Görlitz (Amtsgericht Dresden, HRB 9971) sowie die Vitalis Physiotherapie und Gesundheits GmbH mit dem Sitz in Görlitz (Amtsgericht Dresden, HRB 24314) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Gesellschaften vom selben Tag sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.