HRA 4696: ROSIER GmbH & Co. KG, Menden, Fröndenberger Straße 146, 58706 Menden. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2018 und der Gesellschafterversammlung der ROSIER Holding GmbH vom 14.08.2018 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die ROSIER Holding GmbH mit Sitz in Menden (Amtsgericht Arnsberg HRB 12213) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4696: ROSIER GmbH & Co. KG, Menden, Fröndenberger Straße 146, 58706 Menden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2014 mit der ROSIER GmbH mit Sitz in Menden (Amtsgericht Arnsberg HRB 8432) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4696:ROSIER GmbH & Co. KG, Menden, Fröndenberger Straße 146, 58706 Menden.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2013/07.03.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.11.2013 mit der Autohaus ROSIER Stendal Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Stendal (Amtsgericht Stendal HRB 323) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4696:ROSIER GmbH & Co. KG, Menden, Fröndenberger Straße 146, 58706 Menden.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2013/07.03.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.11.2013 mit der Compact Car Rosier GmbH mit Sitz in Menden (Amtsgericht Arnsberg HRB 7058) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4696:ROSIER GmbH & Co. KG, Menden, Fröndenberger Straße 146, 58706 Menden.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2013/07.03.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.11.2013 mit der Rosier Management GmbH mit Sitz in Menden (Amtsgericht Arnsberg HRB 4865) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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