ROTAKON Rollenoffsetdruck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Öhringen (Verrenberger Weg 7, 74613 Öhringen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 27.09.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
ROTAKON Rollenoffsetdruck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Öhringen (Verrenberger Weg 7, 74613 Öhringen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2007 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Datacolor Dialog-Medien GmbH", Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 1366) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ROTAKON Rollenoffsetdruck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Öhringen (Verrenberger Weg 7, 74613 Öhringen). Prokura erloschen: Pastorff, Jürgen Joachim, Rosbach v. d. H.. Der zwischen der Gesellschaft und der "Robert Kohlhammer Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 220355) am 24.07.1991 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2004 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.