Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen:
Geiger, Andreas August, Wangerland Waddewarden,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
31.08.2022
Götze |
HRA 203466: RPC Bramlage Werkzeugbau GmbH & Co. KG, Lohne, Brägeler Straße 70, 49393 Lohne. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Brinkmann, Andre, Lohne, * ‒.‒.‒‒.
RPC Bramlage Werkzeugbau GmbH & Co. KG, Lohne, Brägeler Straße 70, 49393 Lohne. Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen der persönlich haftenden Gesellschafterin: Küstermann, Meik, Dinklage, * ‒.‒.‒‒.
RPC Bramlage Werkzeugbau GmbH & Co. KG, Lohne, Brägeler Straße 70, 49393 Lohne. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen der persönlich haftenden Gesellschafterin: Abeling, Rainer, Lohne, * ‒.‒.‒‒; Küstermeyer, Meik, Dinklage, * ‒.‒.‒‒.
RPC Bramlage Werkzeugbau GmbH & Co. KG, Lohne, Brägeler Straße 70, 49393 Lohne. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2012 den Unternehmensteil Werkzeugbau des Vermögens der RPC Bramlage GmbH mit Sitz in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRB 110069) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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