RPC Packaging Holdings (Deutschland) GmbH, Bremervörde, Lloydstraße 6, 27432 Bremervörde. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.03.2011 im Wege des Formwechsels in die RPC Packaging Holdings (Deutschland) B.V. & Co. KG (AG Tostedt HRA 201897) mit Sitz in Bremervörde umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Der Formwechsel ist mit heutiger Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
RPC Packaging Holdings (Deutschland) GmbH, Bremervörde, Lloydstraße 6, 27432 Bremervörde. Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und die ersatzlose Streichung des § 8 (Aufsichtsrat) beschlossen. ist der Vertrieb von Verpackungsmaterialien jeder Art, insbesondere von Behältern, der Betrieb sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen in Deutschland oder im Ausland, insbesondere an Unternehmen, die im Plastikverpackungsbeschät tätig sind, uns zwar auch als geschäftsführende und persönlich haftende Gesellschafterin, sowie die Erbringunb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit solchen Beteiligungen und die Ausübung der Funktion einer geschäftsführenden Holding-Gesellschaft. Geschäfte, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen, sind ausgeschlosen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.03.2011 mit der Superfos Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 77187) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
RPC Packaging Holdings (Deutschland) GmbH, Bremervörde, Lloydstraße 6, 27432 Bremervörde. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (verdeckte Gewinnausschüttung) beschlossen.
RPC Packaging Holdings (Deutschland) GmbH, Bremervörde, Lloydstraße 6, 27432 Bremervörde. Mit der RPC Packaging (Deutschland) GmbH (AG Tostedt (HRB 202263)) als herrschendem Unternehmen ist am 09.12.2010 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
RPC Packaging Holdings (Deutschland) GmbH, Bremervörde, Lloydstraße 6, 27432 Bremervörde.Nicht mehr Geschäftsführer: Hilton, Philip, Peterborough, England, * ‒.‒.‒‒.
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