RPC Wiko GmbH & Co.KG., Pulheim (Donatusstr., 50259 Pulheim). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Köln, HRB 60998) am 07.08.2007 wirksam geworden.
RPC Wiko GmbH & Co.KG., Pulheim (Donatusstr., 50259 Pulheim). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.06.2007 im Wege des Formwechsels in die RPC Wiko GmbH mit Sitz in Pulheim (Amtsgericht Köln 42 AR 1325/07) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.