HRB 768887: RPI Consulting GmbH, Ludwigsburg, Grönerstraße 11/2, 71636 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Henderson, James Grant, Newcastle Upon Tyne / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒; Zondler, Michael Hansjörg, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: McGinley, Colm John, High Wycombe Buckinghamshire HP10 8PG / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 768887: RPI Consulting GmbH, Stuttgart, Naststraße 15 B, 70376 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 10 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Ludwigsburg. Änderung der Geschäftsanschrift: Grönerstraße 11/2, 71636 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Holly, Donnacha Sean, Herfordshire HP1 2PY / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒; McGinley, Colm John, High Wycombe Buckinghamshire HP10 8PG / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Northey, David, Portsmouth / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒; Wilson, Stuart, Hampshire / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 768887: RPI Consulting GmbH, Stuttgart, Naststraße 15 B, 70376 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.03.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RPI Verwaltungs GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 746330) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 768887: RPI Consulting GmbH, Stuttgart, Naststraße 15 B, 70376 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2019. Geschäftsanschrift: Naststraße 15 B, 70376 Stuttgart. Gegenstand: Überlassung von technischen Spezialisten als freien Mitarbeitern und von Interimsmanagern an Unternehmen aus den Branchen Telekommunikation und Digital Media sowie die Erbringung von Dienstleistungen für die Branchen Telekommunikation und Digital Media auf dem Gebiet des Personalmarketings, der Personalsuche und -auswahl, der Personalentwicklung und Personaladministration, insbesondere der Suche und Auswahl von Führungskräften, jeweils in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Northey, David, Portsmouth / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒; Wilson, Stuart, Hampshire / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "RPI GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 729146) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRA 729146: RPI GmbH & Co. KG, Stuttgart, Naststraße 15 B, 70376 Stuttgart. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: RPI Verwaltungs GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 746330). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 15.03.2019 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "RPI Consulting GmbH" mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 768887) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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