Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Prokura geändert; nunmehr:
Kohlschein, Gunnar, Kreuztal-Littfeld,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
18.04.2024
Daub |
HRB 1537: RPS Rohstoff-, Press- und Schneid-Betrieb Siegen GmbH, Siegen, Industriestraße 1b, 57076 Siegen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kästner, Jana, Freital, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1537: RPS Rohstoff-, Press- und Schneid-Betrieb Siegen GmbH, Siegen, Industriestraße 1b, 57076 Siegen. Prokura erloschen: Neukirch, Falk, Dresden, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hellwig, Stephan, Siegen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1537: RPS Rohstoff-, Press- und Schneid-Betrieb Siegen GmbH, Siegen, Industriestraße 1b, 57076 Siegen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Neukirch, Falk, Dresden, * ‒.‒.‒‒; Siebel, Helga, Netphen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1537:RPS Rohstoff-, Press- und Schneid-Betrieb Siegen GmbH, Siegen, Industriestraße 1b, 57076 Siegen.Die Freitaler Lagergesellschaft mbH mit Sitz in Freital (Amtsgericht Dresden - HR B 14534) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 12. Juli 2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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