RRE Rollen & Räder Export GmbH, Heiligenhaus, Am Hangstein 15 - 17, 42579 Heiligenhaus.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lothar Laflör Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 21.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RRE Rollen & Räder Export GmbH, Heiligenhaus, Am Hangstein 15 - 17, 42579 Heiligenhaus.Geschäftsanschrift: Am Hangstein 15 - 17, 42579 Heiligenhaus. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträgeraufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit der Lothar Laflör Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRB 17350) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.