HRA 15051: RS Radiology Support GmbH & Co. KG, Bielefeld, Obernstr. 10, 33602 Bielefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Alfred-Bozi-Straße 7, 33602 Bielefeld.
RS Radiology Support GmbH & Co. KG, Bielefeld, Obernstr. 10, 33602 Bielefeld.Geschäftsanschrift: Obernstr. 10, 33602 Bielefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2009 mit der RADOS Support GmbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 36468) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RS Radiology Support GmbH & Co. KG, Bielefeld (Ruschfeldweg 31, 33619 Bielefeld, Handel, Vermietung und Verpachtung medizinisch-technischer Geräte sowie Handel mit medizinischem Bedarf.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: RS Radiology Support Verwaltungs GmbH, Bielefeld (AG Bielefeld HRB 38789), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RS Radiology Support GmbH, Bielefeld (AG Bielefeld HRB 36136) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.