HRB 34335: RS Reisemobile GmbH, Mülheim an der Ruhr, Kölner Str. 147-155, 45481 Mülheim an der Ruhr. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.11.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 34335: RS Reisemobile GmbH, Mülheim an der Ruhr, Kölner Str. 147-155, 45481 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zweck der Durchführung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2021 beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Sönmez, Ramazan, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma RS Reisemobile Ramazan Sönmez e.K. in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRA 10229) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.