RSL COM Germany SE, London/Großbritannien, (12 Plumtree Court, London EC4A 4 HT Großbritannien).Der Sitz der Gesellschaft ist nach London, Großbritannien (jetzt eingetragen im Companies House of Cardiff unter Registernummer SE000006) verlegt.
RSL COM Germany SE, Frankfurt am Main (12 Plumtree Court, London EC4A 4 HT Großbritannien)Der Sitz der Gesellschaft ist nach London, Großbritannien (jetzt eingetragen im Companies House of Cardiff unter der Registernummer SE000006) verlegt.
RSL COM Germany SE, Frankfurt am Main (Pfingstweidstr. 3, 60316 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft beabsichtigt, ihren Sitz nach London (Großbritannien) zu verlegen. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat am 01. Oktober 2007 den hierzu erforderlichen Verlegungsplan erstellt und diesen nebst den erforderlichen Anlagen (Entwurf der künftigen Satzung und Zeitplan) zum Handelsregister eingereicht.
Blitz F07-zwei-sechsundvierzig SE, Frankfurt am Main (Pfingstweidstr. 3, 60316 Frankfurt am Main). Die Hauptversammlung vom 28.8.2007 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma: RSL COM Germany SE. Gegenstand: Verwaltung von Vermögen sowie der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere im Bereich des Vertriebs und Verkaufs von Dienstleistungen und Produkten auf dem Gebiet der Telekommunikation sowie damit in Zusammenhang stehender Mehrwertdienste. Ausgeschieden als Geschäftsführende Direktorin: Lotz, Nicole, München, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Geschäftsführender Direktor: Brereton, Anthony J.P., Prestbury, Cheshire, Großbritannien, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der RSL COM Deutschland GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 13379) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Blitz F07-zwei-sechsundvierzig SE, Frankfurt am Main (Pfingstweidstr. 3, 60316 Frankfurt am Main). Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der RSL COM Deutschland GmbH mit der Blitz F07-zwei-sechsundvierzig SE eingereicht worden.
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