HRB 96566: RST GmbH, Bergheim, Willy-Messerschmitt-Straße 8, 50126 Bergheim. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Verschmelzung mit der RICK stamping technology Limited um 1.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 20.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der RICK stamping technology Limited mit Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House, No.05633867) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 96566: RST GmbH, Bergheim, Willy-Messerschmitt-Straße 8, 50126 Bergheim. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Limited nach britischem Recht unter Firma RICK stamping technology Limited mit Sitz in Birmingham (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, No. 5633867) mit der GmbH unter Firma RST GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 96566) eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen RST GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG:Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen RST GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der RST GmbH nach § 1 25a Abs. 2 i.V.m. 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung der deutschen RST GmbH gern. § 122a Abs. 2 i.V.m. 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, welche nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs des Gläubigers ist es unerheblich, ob dieser Anspruch aus Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines späteren eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der RST GmbH unter deren Geschäftsanschrift WilIy-Messerschmitt-Str. 8, 50126 Bergheim, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden RST GmbH gefordert werden muss.Gläubiger der übertragenden britischen Gesellschaft können nach Reg. 11, 14 CCBMR (The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007) über den Verschmelzungsplan abstimmen:Gemäß Reg. 11 Abs. 2 CCBMR kann jeder Gläubiger der Limited beim High Court die Einberufung einer Gläubigerversammlung beantragen. Falls das Gericht die Einberufung einer solchen Versammlung anordnet, muss diese dem Verschmelzungsplan mit einer %- Mehrheit zustimmen.Unter der genannten Anschrift WiIIy-Messerschmitt-Str. 8, 50126 Bergheim, können imÜbrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Rechte der Gläubiger und derMinderheitsgesellschafter eingeholt werden.. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei .
HRB 96566: RST GmbH, Bergheim, Willy-Messerschmitt-Straße 8, 50126 Bergheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2018. Geschäftsanschrift: Willy-Messerschmitt-Straße 8, 50126 Bergheim. Gegenstand: die Beschaffung, Vermittlung und Entwicklung von Technologien im Präzisionsstanzbereich und deren weitere Vermietung bzw. Verkauf an dritte verbundene und nicht verbundene Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Cremer, Joe, Bedburg, * ‒.‒.‒‒; Cremer, Marcel, Bedburg, * ‒.‒.‒‒; Cremer, Marlene Katharina, Bedburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.