RSV Salese GmbH, Warendorf, Breite Str. 58, 48231 Warendorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
RSV Salese GmbH, Warendorf, Breite Str. 58, 48231 Warendorf.Geschäftsanschrift: Breite Str. 58, 48231 Warendorf. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. nunmehr Liquidator: Salese, Roberto, Warendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
RSV Salese GmbH, Warendorf (Waterstroate 26, 48231 Warendorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Versicherungen aller Art sowie die Vermittlung von Finanzdienstleistungen und Finanzierungen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Salese, Roberto, Warendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Firma "RS Versicherungsmakler, Inhaber Roberto Salese e.K." mit Sitz in Warendorf (Münster HRA 8044) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
RSV Salese GmbH, Warendorf (Waterstroate 26, 48231 Warendorf). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.06.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.