Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
a)
RTI COMMUNICATIONS GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. |
a)
06.01.2025
Frach
b)
Fall 11 |
HRB 15530: connect marketing GmbH, Koblenz, Bismarckstraße 6a, 56068 Koblenz. Nicht mehr Geschäftsführer: Arnold, Franc, Koblenz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Arnold, Gertrud, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 15530:connect marketing GmbH, Koblenz, Universitätsstraße 2, 56070 Koblenz.Änderung der Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 6a, 56068 Koblenz.
HRB 15530:fit in style sportswear für frauen GmbH, Koblenz, Universitätsstraße 2, 56070 Koblenz.Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. In der gleichen Gesellschafterversammlung wurde auch der § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Neue Firma: connect marketing GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Werbeleistungen sowie von administrativen und kaufmännischen Dienstleistungen.
HRB 15530:fit in style sportswear für frauen GmbH, Koblenz, Universitätsstraße 2, 56070 Koblenz.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2014 mit der connet marketing GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 21993) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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