RTM Kommunikationstechnik Handelsgesellschaft mbH, Castrop-Rauxel, Münsterstr. 9, 44575 Castrop-Rauxel.Geschäftsanschrift: Münsterstr. 9, 44575 Castrop-Rauxel.
RTM Elektronikservice GmbH, Castrop-Rauxel (Brückenweg 3, 44575 Castrop-Rauxel). Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: RTM Kommunikationstechnik Handelsgesellschaft mbH.
RTM Elektronikservice GmbH, Castrop-Rauxel (Brückenweg 3, 44575 Castrop-Rauxel). Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital der Gesellschaft) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 29.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der RTM Kommunikationstechnik Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Castrop-Rauxel (Amtsgericht Dortmund HRB 16686) beschlossen. 80.000,00 EUR.
RTM Elektronikservice GmbH, Castrop-Rauxel (Brückenweg 3, 44575 Castrop-Rauxel). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 26.07.2007 mit der RTM Kommunikationstechnik Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Castrop-Rauxel (Amtsgericht Dortmund HRB 16686) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.