HRA 48085:RTS Germany Inc. & Co. KG, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main.Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Bloomberg Inc., Wilmington, Delaware / USA - Vereinigte Staaten. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 48085:RTS Germany Inc. & Co. KG, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main.(Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, Entwicklung, das Betreiben und der Vertrieb von Systemen der elektronischen Datenverarbeitung und von Software-Produkten, der Vertrieb von Hardware und die Übernahme von EDV-Beratungs-, -Planungs- und -Administrationsdienstleistungen sowie das Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland, deren Unternehmensgegenstand dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft im Wesentlichen entspricht. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehend beschriebenen Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie ist ferner berechtigt Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen auszulagern.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Neue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweiliges Vertretungsorgan sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Bloomberg Inc., Wilmington, Delaware / USA - Vereinigte Staaten. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der RTS Germany GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 99407). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.