Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Ruland, Jan, Kempen, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Ruland, Petra Marie, Kempen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
02.10.2024
Weber |
HRB 9483: RUBAU Wohn- und Gewerbebau GmbH, Kempen, Franziskaner Straße 2, 47906 Kempen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Stadtfeld 56, 47906 Kempen.
RUBAU Wohn- und Gewerbebau GmbH, Kempen, Franziskaner Straße 2, 47906 Kempen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sprünken, Josef, Kleve, * ‒.‒.‒‒.
RUBAU Schlüsselfertigbau GmbH, Kempen (Franziskanerstr. 2, 47906 Kempen). Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde beschlossen, das Stammkapital (DEM 51.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 26.075,89 um EUR 1.924,11 auf EUR 28.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Neue Firma: RUBAU Wohn- und Gewerbebau GmbH. 28.000,00 EUR.
RUBAU Schlüsselfertigbau GmbH, Kempen (Franziskanerstr. 2, 47906 Kempen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2006 mit der RUBAU Wohn- und Gewerbebau GmbH mit Sitz in Kempen (AG Krefeld, HRB 9381) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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