HRB 26416: RUBIN 26. GmbH, Leipzig, Brühl 48, 04109 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR.
HRB 26416: RUBIN 26. GmbH, Leipzig, Brühl 48, 04109 Leipzig. Die Gesellschaft hat am 22.10.2019 mit der Leipziger Stadtbau AG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 15193 ) einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft hat mit Beschluss vom 11.11.2019 und die Hauptversammlung des herrschenden Unternehmens hat mit Beschluss vom 23.10.2019 zugestimmt.
HRB 26416: RUBIN 26. GmbH, Leipzig, Reichsstraße 1-9, 04109 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Brühl 48, 04109 Leipzig.
HRB 26416: RUBIN 26. GmbH, Leipzig, Reichsstraße 1-9, 04109 Leipzig. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Stegemeier, Rocco, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 26416: RUBIN 26. GmbH, Leipzig, Reichsstraße 1-9, 04109 Leipzig. Die Südseite GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Amtsgericht Leipzig HRB 27461) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Spaltung","Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung")