Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Thesing, Manfred, Wildeshausen, * ‒.‒.‒‒
Eingetreten als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Dr. Book, Johannes, Hörstel, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.10.2022
Duram |
HRA 204676: RUF Lebensmittelwerk KG, Quakenbrück, Oldenburger Straße 1, 49610 Quakenbrück.
HRA 204676: RUF Lebensmittelwerk KG, Quakenbrück, Oldenburger Straße 1, 49610 Quakenbrück. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Thesing, Manfred, Wildeshausen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 204676: R Q KG, Quakenbrück, Oldenburger Straße 1, 49610 Quakenbrück. Firma geändert, nun: Neue Firma: RUF Lebensmittelwerk KG. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.12.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 204676: R Q KG, Quakenbrück, Oldenburger Straße 1, 49610 Quakenbrück. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 19.11.2015 und der Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers vom 19.11.2015 Teile des Vermögens der RUF Lebensmittelwerk KG mit Sitz in Quakenbrück (AG Osnabrück HRA 6808) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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