RUI Beteiligungs-GmbH, Neuhaus am Inn (Raiffeisenplatz 1, 94152 Neuhaus am Inn).
RUI Beteiligungs-GmbH, Neuhaus am Inn (Raiffeisenplatz 1, 94152 Neuhaus am Inn). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 27.06.2005 mit der Raiffeisenbank Unteres Inntal eG mit dem Sitz in Pocking (Amtsgericht Passau GnR 410) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.