HRB 7496: RUPF Verwaltungs GmbH, Grevenbroich, Alfred-Nobel-Straße 5, 41515 Grevenbroich. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Rupf, Wolfgang, Königstein, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7496: RUPF Verwaltungs GmbH, Grevenbroich, Alfred-Nobel-Straße 5, 41515 Grevenbroich. Nicht mehr Geschäftsführer: Kirschbaum-Rupf, Isabelle, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kirschbaum-Rupf, Isabelle, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7496: RUPF Verwaltungs GmbH, Grevenbroich, Alfred-Nobel-Straße 5, 41515 Grevenbroich. Nach Änderung des Familiennamens Geschäftsführer: Kirschbaum-Rupf, Isabelle, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 7496: RUPF Verwaltungs GmbH, Grevenbroich, Am Schellberg 10, 41516 Grevenbroich. Änderung zur Geschäftsanschrift: Alfred-Nobel-Straße 5, 41515 Grevenbroich.
HRB 7496: RUPF Verwaltungs GmbH, Grevenbroich, Am Schellberg 10, 41516 Grevenbroich. Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2015 hat die Änderung des Unternehmensgegenstandes und und der allgemeinen Vertretungsreglung sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt unter Beibehaltung der Firma, des Sitzes und des Stammkapitals beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen EDV/IT, Personal, Rechnungswesen (Finanzen /Controlling), Recht, Standortmanagement und Marketing für Unternehmen der Rupf Gruppe, das sind die Unternehmen, an denen die Rupf Industries GmbH und / oder Rupf Engineering GmbH und / oder Dr. Wolfgang Rupf und / oder Matthias Rupf beteiligt sind, soweit diese Unternehmen mit der Gesellschaft entsprechende Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen haben. Die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft obliegt den Geschäftsführern. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten zwei Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinschaftlich oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Die Gesellschafterversammlung kann jedoch die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis abweichend regeln. Die Gesellschafterversammlung kann allen oder einzelnen Geschäftsführern eine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181 BGB für den Einzelfall, aber auch generell erteilen.
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