RVG Logistik- und Beteiligungsgesellschaft für Reformwaren mbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Frankfurter Landstraße 23, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Absatzförderungsgesellschaft für Reformwaren (AfR) mit beschränkter Haftung am 17.10.2007 eingetragen worden.
RVG Logistik- und Beteiligungsgesellschaft für Reformwaren mbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Frankfurter Landstraße 23, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Absatzförderungsgesellschaft für Reformwaren (AfR) mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 1687) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.