HRB 1839 BS: RVG-Ratekauer Verkehrsgesellschaft mbH, Ratekau, Zeißstraße 38a, 23626 Ratekau. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Kruse, Thomas
HRB 1839 BS: RVG-Ratekauer Verkehrsgesellschaft mbH, Ratekau, Zeißstraße 38a, 23626 Ratekau. Rechtsverhaeltnis: Der mit der NFT Nieder-Flur- & Nutz-Fahrzeug-Technologie-Handels-, Beratungs- und Service-GmbH mit Sitz in Ratekau (Amtsgericht Lübeck, HRB 1690 BS) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 30.12.2010 ist durch Vertrag vom 22.03.2012 aufgehoben worden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
RVG-Ratekauer Verkehrsgesellschaft mbH, Ratekau (Zeißstraße 38a, 23626 Ratekau). Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 30.12.2010 mit der NFT Nieder-Flur- & Nutz-Fahrzeug-Technologie-Handels-, Beratungs- und Service-GmbH mit Sitz in Ratekau (Amtsgericht Lübeck, HRB 1690 BS), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 03.02.2011 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..