RVS Raiffeisen-Versicherungs-Service GmbH Uehlfeld-Dachsbach, Dachsbach (Marktplatz 2, 91462 Dachsbach). Die Verschmelzung wurde am 25.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth GnR 138).
RVS Raiffeisen-Versicherungs-Service GmbH Uehlfeld-Dachsbach, Dachsbach (Marktplatz 2, 91462 Dachsbach). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage mit der Raiffeisenbank Uehlfeld-Dachsbach eG mit dem Sitz in Dachsbach (Amtsgericht Fürth GnR 138) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.