HRB 13281: RVS Reststoffverwertungs- und Altlastensanierungs GmbH, Lauta, Industrie- u.Gewerbegebiet Lauta Straße A Nr. 8, 02991 Lauta. Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2019 hat die Änderung des § 10 (Geschäftsführung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 13281:RVS Reststoffverwertungs- und Altlastensanierungs GmbH, Lauta, Industrie- u.Gewerbegebiet Lauta Straße A Nr. 8, 02991 Lauta.Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme den Teilbetrieb Dienstleistungen als Gesamtheit gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 30.07.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlungund der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag auf die LB 22. Beteiligungsverwaltungs GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 30283, künftig M.C.L. Dienstleistungs- GmbH, Amtsgericht Dresden, HRB 33684) übertragen.
HRB 13281:RVS Reststoffverwertungs- und Altlastensanierungs GmbH, Lauta, Industrie- u.Gewerbegebiet Lauta Straße A Nr. 8, 02991 Lauta.Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12.09.2002 mit der M.C.L. Projekt GmbH mit dem Sitz in Lauta ist durch Aufhebungsvertrag zum 31.12.2013 beendet.
RVS Reststoffverwertungs- und Altlastensanierungs GmbH, Lauta, Industrie- u.Gewerbegebiet Lauta Straße A Nr. 8, 02991 Lauta. Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2013 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens,) 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist um 50,00 EURO auf 51.250,00 EURO erhöht. Neuer Gegenstand: Annahme, Kompostierung, Lagerung, Aufbereitung, Verwertung und Veräußerung von Reststoffen sowie die Sanierung von Altlasten und die Beratung zur Altlastensanierung. Gewinnung, Verwertung, Vertrieb und Transport von Baustoffen und Bauprodukten sowie Rekultivierungsleistungen. Neues Stammkapital: 51.250,00 EUR. Die Baustoff-GmbH Lauta mit dem Sitz in Lauta (Amtsgericht Dresden, HRB 17209) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.05.2013 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.