HRB 71504: RW Gesellschaft für Anteilsbesitz II mbH, Düsseldorf, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RW Beteiligungs GmbH am 08.10.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 71504: RW Gesellschaft für Anteilsbesitz II mbH, Düsseldorf, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.01.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.01.2018 mit der RW Beteiligungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 71510) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 71504: RW Gesellschaft für Anteilsbesitz II mbH, Düsseldorf, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.01.2018 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 25.01.2018 mit der RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 71527) und der RW Finanzinvestorengesellschaft II mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 71528) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 71504: RW Gesellschaft für Anteilsbesitz II mbH, Düsseldorf, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Holl, Heinz-Eberhard, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kühn, Frithjof, Sankt Augustin, * ‒.‒.‒‒; Schneider, Ernst, Siegburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 71504:RW Gesellschaft für Anteilsbesitz II mbH, Düsseldorf, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.11.2013 mit Änderung vom 26.11.2013. Geschäftsanschrift: Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen auf dem Energiesektor, insbesondere durch Erwerb und Verwaltung von direkten oder indirekten Beteiligungen an der RWE AG, Essen, sowie die Beratung und Unterstützung von unmittelbaren und mittelbaren kommunalen Gesellschaftern in Fragen der Energiewirtschaft und -politik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Holl, Heinz-Eberhard, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.