HRB 12419 HL: RW-Consult GmbH, Lübeck, Ziegelstr. 91/93, 23556 Lübeck. Geschäftsanschrift: Ziegelstr. 91/93, 23556 Lübeck
HRB 12419 HL: RW-Consult GmbH, Lübeck, Willy-Brandt-Allee 31a, 23554 Lübeck. Geschäftsanschrift: Willy-Brandt-Allee 31a, 23554 Lübeck; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Consulting- und Servicedienstleistungen im lT-Bereich sowie der Vertrieb von lT-Komponenten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind, Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden und die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abuschließen, kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Wächter, Roland, * ‒.‒.‒‒, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des von Roland Wächter, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma RW-Consult e.K. mit Sitz in Lübeck, (AG Lübeck, HRA 5650 HL) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens auf Grund des Spaltungsplans vom 16.08.2012. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.