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RWB PrivateCapital Emissionshaus AG, Oberhaching (HRB 157486)

Firmendaten

Anschrift
Keltenring 5
82041 Oberhaching
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.rwb-ag.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2005
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: f: 500.000,00 EUR - 999.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 157486
Amtsgericht: München
Rechtsform: AG
Keywords
RWB AG Rendite Wertbeteiligungen Rendite Wert Beteiligungen Private Equity Marktführer Private Equity Private Capital Fonds Private Capital Plussystem Gewerblicher Fondstyp Fonds Emissionshaus Dachfonds
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG aus Oberhaching ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 157486 verzeichnet. Nach der Gründung am 26.04.2005 hat die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind: Inländische geschlossene Publikums-AIF gemäß den §§ 261 ff. KAGB, welche als Private-Equity-Dachfonds in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an vergleichbaren europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF gem. § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt und die ihrerseits nur Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 KAGB erwerben dürfen; Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§285 bis 292 KAGB i. V. m. den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an vergleichbaren geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF gem. § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt und die ihrerseits nur Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.I Nr. 4 bis 7 KAGB erwerben dürfen; Zu Zwecken der Liquiditätsanlage in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. I Nr.7 KAGB. Geschlossene AIF, die als Europäischer langfristiger Investmentfonds (European Long Term Investment Fund- ,,ELTIF") den Anforderungen der Verordnung (EU) 201 5/760 in der jeweils gültigen Fassung (,,ELTIF-Verordnung") entsprechen, an Kleinanleger vertrieben werden und als Private-Equity-Dachfonds in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Anteile eines oder mehrerer anderer ELTIF, EuVECA, EuSEF und EU-AIF, die von EUAIFM verwaltet werden, sofern diese ELTIF, EuVECA, EuSEF und EU-AIF in zulässige Anlagen im Sinne des Artikels 9 Absätze '1 und 2 der ELTIF-Verordnung investieren, die ihrerseits nur in Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. I Nr. 4 bis 7 KAGB investieren dürfen und selbst nicht mehr als 10 Prozent ihrer Vermögenswerte in andere Organismen für gemeinsame Anlagen investiert haben, wobei diese Obergrenze nach Art. 10 Abs. 4 Satz 2 der ELTIF-Verordnung nicht für Feeder-ELTIF gilt; Zu Zwecken der Liquiditätsanlage in Vermögensgegenstände gemäß Art. 50 Abs. 1 Buchst. a) bis f) der Richtlinie (EU) 2009/65. Wenn es sich bei dem ELTIF um einen Feeder-ELTIF im Sinne des Art. 2 Nr. 20 der ELTIFVerordnung handelt, muss der Master-ELTIF (Art. 2 Nr. 21 der ELTIF-Verordnung) als Private-Equity-Dachfonds in die unter Ziffer 2 Buchst. b) lit. aa) und bb) genannten Vermögensgegenstände investieren.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 500.000,00 EUR. Die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG weist zur Zeit vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2024)

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Registermeldungen 15

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
15 c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt:
Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind: Inländische
geschlossene Publikums-AIF gemäß den
§§ 261 ff. KAGB, welche als Private-Equity-
Dachfonds in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
vergleichbaren europäischen oder
ausländischen geschlossenen Publikums-
AIF gem. § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt und die ihrerseits nur
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
1 Nr. 4 bis 7 KAGB erwerben dürfen; Anteile
oder Aktien an geschlossenen inländischen
Spezial-AIF nach Maßgabe der §§285 bis
292 KAGB i. V. m. den §§ 273 bis 277
KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder
an vergleichbaren geschlossenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AIF gem. § 261 Abs.
1 Nr. 6 KAGB, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt
und die ihrerseits nur
Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs.I Nr. 4 bis 7 KAGB erwerben dürfen; Zu
Zwecken der Liquiditätsanlage in
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
I Nr.7 KAGB. Geschlossene AIF, die als
Europäischer langfristiger Investmentfonds
(European Long Term Investment Fund-
,,ELTIF") den Anforderungen der
Verordnung (EU) 201 5/760 in der jeweils
gültigen Fassung (,,ELTIF-Verordnung")
entsprechen, an Kleinanleger vertrieben
werden und als Private-Equity-Dachfonds in
die folgenden Vermögensgegenstände
investieren: Anteile eines oder mehrerer
anderer ELTIF, EuVECA, EuSEF und EU-AIF,
die von EUAIFM verwaltet werden, sofern
diese ELTIF, EuVECA, EuSEF und EU-AIF in
zulässige
Anlagen im Sinne des Artikels 9 Absätze '1
und 2 der ELTIF-Verordnung investieren, die
ihrerseits nur in Vermögensgegenstände
gemäß § 261 Abs. I Nr. 4 bis 7 KAGB
investieren dürfen und selbst nicht mehr als
10 Prozent ihrer Vermögenswerte in andere
Organismen für gemeinsame Anlagen
investiert haben, wobei diese Obergrenze
nach Art. 10 Abs. 4 Satz 2 der ELTIF-
Verordnung nicht für Feeder-ELTIF gilt; Zu
Zwecken der Liquiditätsanlage in
Vermögensgegenstände gemäß Art. 50
Abs. 1 Buchst. a) bis f) der Richtlinie (EU)
2009/65. Wenn es sich bei dem ELTIF um
einen Feeder-ELTIF im Sinne des Art. 2 Nr.
20 der ELTIFVerordnung handelt, muss der
Master-ELTIF (Art. 2 Nr. 21 der ELTIF-
Verordnung) als Private-Equity-Dachfonds
in die unter Ziffer 2 Buchst. b) lit. aa) und
bb) genannten Vermögensgegenstände
investieren.
a)
12.04.2024
Prell
14 c)
Inländische geschlossene Publikums-AIF
gemäß den §§ 261 ff. KAGB, welche als
Private-Equity-Dachfonds in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
vergleichbaren europäischen oder
ausländischen geschlossenen Publikums-
AIF gem. § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt und die ihrerseits nur
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
1 Nr. 4 bis 7 KAGB erwerben dürfen; Anteile
oder Aktien an geschlossenen inländischen
Spezial-AIF nach Maßgabe der §§285 bis
292 KAGB i. V. m. den §§ 273 bis 277
KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder
an vergleichbaren geschlossenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AIF gem. § 261 Abs.
1 Nr. 6 KAGB, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt
und die ihrerseits nur
Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs.I Nr. 4 bis 7 KAGB erwerben dürfen; Zu
Zwecken der Liquiditätsanlage in
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
I Nr.7 KAGB. Geschlossene AIF, die als
Europäischer langfristiger Investmentfonds
(European Long Term Investment Fund-
,,ELTIF") den Anforderungen der
Verordnung (EU) 201 5/760 in der jeweils
gültigen Fassung (,,ELTIF-Verordnung")
entsprechen, an Kleinanleger vertrieben
werden und als Private-Equity-Dachfonds in
die folgenden Vermögensgegenstände
investieren: Anteile eines oder mehrerer
anderer ELTIF, EuVECA, EuSEF und EU-AIF,
die von EUAIFM verwaltet werden, sofern
diese ELTIF, EuVECA, EuSEF und EU-AIF in
zulässige
Anlagen im Sinne des Artikels 9 Absätze '1
und 2 der ELTIF-Verordnung investieren, die
ihrerseits nur in Vermögensgegenstände
gemäß § 261 Abs. I Nr. 4 bis 7 KAGB
investieren dürfen und selbst nicht mehr als
10 Prozent ihrer Vermögenswerte in andere
Organismen für gemeinsame Anlagen
investiert haben, wobei diese Obergrenze
nach Art. 10 Abs. 4 Satz 2 der ELTIF-
Verordnung nicht für Feeder-ELTIF gilt; Zu
Zwecken der Liquiditätsanlage in
Vermögensgegenstände gemäß Art. 50
Abs. 1 Buchst. a) bis f) der Richtlinie (EU)
2009/65. Wenn es sich bei dem ELTIF um
einen Feeder-ELTIF im Sinne des Art. 2 Nr.
20 der ELTIFVerordnung handelt, muss der
Master-ELTIF (Art. 2 Nr. 21 der ELTIF-
Verordnung) als Private-Equity-Dachfonds
in die unter Ziffer 2 Buchst. b) lit. aa) und
bb) genannten Vermögensgegenstände
investieren."
a)
Die Hauptversammlung vom 15.03.2024 hat die Änderung der
§§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 6
(Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung des
Aufsichtsrates) der Satzung beschlossen.
a)
10.04.2024
Prell
13 Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Tajhya, Sunanda, München, * ‒.‒.‒‒
Auel, Nico, München, * ‒.‒.‒‒
a)
13.02.2024
Kern
Calendar 08.07.2022
Veränderung

HRB 157486: RWB PrivateCapital Emissionshaus AG, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 5, 82041 Oberhaching. Ausgeschieden: Vorstand: Bertele, Daniel, Augsburg, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 16.02.2021
Veränderung

HRB 157486: RWB PrivateCapital Emissionshaus AG, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 5, 82041 Oberhaching. Bestellt: Vorstand: Prokscha, Armin, Geretsried, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Vorstand: Güdel, Horst, München, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Prokscha, Armin, Geretsried, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 9

13.02.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Sunanda Tajhya
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Nico Auel
Prokurist

08.07.2022
Entscheideränderung

Austritt
Herr Daniel Bertele
Vorstand

16.02.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Horst Güdel
Vorstand

Entscheideränderung

Austritt
Herr Armin Prokscha
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Armin Prokscha
Vorstand

16.05.2019
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Armin Prokscha
Prokurist

03.01.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Daniel Bertele
Vorstandsmitglied

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