HRB 14457: RWE Deutschland Aktiengesellschaft, Essen, Kruppstr. 5, 45128 Essen. Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Essen, HRB 27278) umgewandelt.
HRB 14457: RWE Deutschland Aktiengesellschaft, Essen, Kruppstr. 5, 45128 Essen. Der mit der RWE AG, Essen (Amtsgericht Essen HRB 14525), vormals RWE Energy GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 11622), abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 06.04.2016 zum 30.04.2016 aufgehoben. Der mit der RWE Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 21800), vormals RWE Energy Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 18832), abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist durch Vertrag vom 06.04.2016 zum 30.04.2016 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 14457: RWE Deutschland Aktiengesellschaft, Essen, Kruppstr. 5, 45128 Essen. Die Hauptversammlung hat am 10.03.2016 beschlossen, die Satzung in § 3 (Geschäftsjahr, Bekanntmachungen) zu ändern.
HRB 14457: RWE Deutschland Aktiengesellschaft, Essen, Kruppstr. 5, 45128 Essen. Mit der RWE International SE mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 27091) als Pächterin ist am 16./17.03.2016 ein Betriebspachtvertrag geschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 21.03.2016 zugestimmt.
HRB 14457: RWE Deutschland Aktiengesellschaft, Essen, Kruppstr. 5, 45128 Essen. Die RWE RWN Beteiligungsgesellschaft Mitte mbH (Amtsgericht Essen, HRB 16784) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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