HRA 551157:Industriekraftwerke Oberschwaben beschränkt haftende OHG, Biberach an der Riß, Adolf-Pirrung-Str. 7, 88400 Biberach an der Riß.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Sales & Solutions GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 45950). Prokura erloschen: Krämer, Harald, Nordheim, * ‒.‒.‒‒; Tewes, Martin, Marl, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen.
Industriekraftwerke Oberschwaben beschränkt haftende OHG, Biberach an der Riß, Adolf-Pirrung-Str. 7, 88400 Biberach an der Riß. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Sales & Solutions GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 45950). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: EnBW Energy Solutions GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 22368).
Industriekraftwerke Oberschwaben beschränkt haftende OHG, Biberach an der Riß, Adolf-Pirrung-Str. 7, 88400 Biberach an der Riß. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: RWE Innogy GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 20302). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: RWE Innogy Cogen GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 21561).
RWE Innogy Cogen GmbH, Dortmund, Flamingoweg 1, 44139 Dortmund. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RWE Innogy GmbH am 03.04.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RWE Innogy Cogen GmbH, Dortmund, Flamingoweg 1, 44139 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 22.03.2012 mit der RWE Innogy GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 20302) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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