RWE Plus Beteiligungsgesellschaft Nord mbH, Essen (Kruppstr. 5, 45128 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RWE Westfalen-Weser-Ems Aktiengesellschaft am 25. August 2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RWE Plus Beteiligungsgesellschaft Nord mbH, Essen (Kruppstr. 5, 45128 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10. August 2005 und des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der RWE Westfalen-Weser-Ems AG, Dortmund (AG Dortmund HRB 16056) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RWE Plus Beteiligungsgesellschaft Nord mbH, Essen (Kruppstr. 5, 45128 Essen). In den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 15. November 2002 mit der RWE Plus Aktiengesellschaft, Essen, als herrschendem Unternehmen ist für diese deren Rechtsnachfolger RWE Westfalen-Weser-Ems Aktiengesellschaft, Dortmund, eingetreten.