HRB 21573: RWE Service GmbH, Dortmund, Flamingoweg 1, 44139 Dortmund. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH am 03.04.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 21573: RWE Service GmbH, Dortmund, Flamingoweg 1, 44139 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beiden beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 23279) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21573: RWE Service GmbH, Dortmund, Flamingoweg 1, 44139 Dortmund. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung bzw. der Hauptversammlung vom selben Tage Teile ihres Vermögens (Grundstücke und KG-Beteiligungen) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die RWE Generation SE mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 24353) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21573: RWE Service GmbH, Dortmund, Flamingoweg 1, 44139 Dortmund. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Hauptversammlung der RWE Power Aktiengesellschaft vom selben Tage Teile ihres Vermögens (namentlich die Bereiche Pensionen und Verträge) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die RWE Power Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 117) und in Essen (Amtsgericht Essen HRB 17420) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21573: RWE Service GmbH, Dortmund, Flamingoweg 1, 44139 Dortmund. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beiden beteiligten Rechtsträger vom selben Tage Teile ihres Vermögens (namentlich die Bereiche Pensionen und Verträge) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die RWE Power Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 117) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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