RWE Westfalen-Weser- Ems Aktiengesellschaft, Dortmund, Freistuhl 7, 44137 Dortmund.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RWE Rhein-Ruhr Aktiengesellschaft am 02.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RWE Westfalen-Weser- Ems Aktiengesellschaft, Dortmund, Freistuhl 7, 44137 Dortmund.Die Gesellschaft hat mit der RWE Vertrieb Aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund am 11. August 2009 eine Abspaltungs- und Übernahmevertrag geschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung am selben Tage zugestimmt. Die Gesellschaft hat sodann nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11. August 2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlungen der beiden beteiligten Rechtsträger vom selben Tage den zum Unternehmensbereich Vertrieb gehörenden Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die RWE Vertrieb Aktiengesellschaft in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 22089) übertragen.
RWE Westfalen-Weser- Ems Aktiengesellschaft, Dortmund, Freistuhl 7, 44137 Dortmund.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 11.08.2009 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2009 mit der RWE Rhein-Ruhr Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 14457) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RWE Westfalen-Weser- Ems Aktiengesellschaft, Dortmund, Freistuhl 7, 44137 Dortmund.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 26.06.2009 und der Gesellschafterversammlung der Thyssengas GmbH vom 26.06.2009 den zum Unternehmensbereich Gasfernleitungsnetz gehörenden Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Thyssengas GmbH (Amtsgericht Dortmund HRB 21273 ) als übernehmenden Rechtsträger zur Aufnahme übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RWE Westfalen-Weser- Ems Aktiengesellschaft, Dortmund, Freistuhl 7, 44137 Dortmund.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der RWE Westfalen-Weser-Ems Aktiengesellschaft mit der RWE Rhein-Ruhr Aktiengesellschaft eingereicht worden.
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