HRA 24204: RWR REMONDIS Wertstoff-Recycling GmbH & Co. KG, Köln, Hugo-Junkers-Straße 10a, 50739 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Industriestraße 18, 50735 Köln.
HRA 24204: RWR REMONDIS Wertstoff-Recycling GmbH & Co. KG, Köln, Hugo-Junkers-Straße 10a, 50739 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2019 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Logistik) der REMONDIS GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 33548) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 24204: RWR REMONDIS Wertstoff-Recycling GmbH & Co. KG, Köln, Hugo-Junkers-Straße 10a, 50739 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.03.2018 mit der Bruckmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 33359) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 24204: RWR Rohstoff- und Wertstoff-Recycling GmbH & Co. KG, Köln, Hugo-Junkers-Straße 10a, 50739 Köln. Nach Änderung der Firma nunmehr: Neue Firma: RWR REMONDIS Wertstoff-Recycling GmbH & Co. KG. Nach Änderung der Firma nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: RWR REMONDIS Wertstoff-Recycling Verwaltungs- GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 58416), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 24204: RWR Rohstoff- und Wertstoff-Recycling GmbH & Co. KG, Köln, Hugo-Junkers-Straße 10, 50739 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hugo-Junkers-Straße 10a, 50739 Köln.
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