RWZ-Kommunaltechnik GmbH, Rödermark, Adam-Opel-Straße 4, 63322 Rödermark.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG am 03.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RWZ-Kommunaltechnik GmbH, Rödermark, Adam-Opel-Straße 4, 63322 Rödermark.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse des übernehmenden Rechtsträgers gemäß der Generalversammlung vom 26.06.2010 mit der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln GnR 728) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Von Amts wegen berichtigt.
RWZ-Kommunaltechnik GmbH, Rödermark, Adam-Opel-Straße 4, 63322 Rödermark.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln GnR 728) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RWZ-Kommunaltechnik GmbH, Rödermark, Adam-Opel-Straße 4, 63322 Rödermark.Prokura erloschen: Pfadenhauer, Axel, Rosbach.
RHG Funk GmbH, Rödermark, Adam-Opel-Straße 4, 63322 Rödermark.Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: RWZ-Kommunaltechnik GmbH. Geschäftsanschrift: Adam-Opel-Straße 4, 63322 Rödermark.
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