HRB 187954 B: Firma / Name vormals: hhpberlin one GmbH, Berlin, Rotherstraße 16, 10245 Berlin. Firma: RXSK GmbH; Gegenstand: Die Entwicklung, Handeln und Beratung im Soft- und Hardwarebereich, Der Aufbau und Betrieb einer Digitalplattform im Bereich des Risikomanagements und der Risikobewertung von Gebäuden, Objekten und öffentlichem Raum. Die Durchführung von Veranstaltungen im Bereich der zivilen Sicherheit und des Brandschutzes sowie die Entwicklung von Didaktik-Konzepten und die Durchführung von Schulungen zum interaktiven Wissenstransfer in diesem Bereich. Die Beratung und Erstellung von Lernformaten im Bereich der digitalen Transformation sowie die Durchführung von Brandsimulationen sowie die Beratung zum Zweck der Organisationsentwicklung und der IT-Strategie. Die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen auf eigene Rechnung, sowie insgesamt die Vornahme der hierzu notwendigen Investitionen in Betriebsanlagen und aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Handlungen oder Geschäfte; ausgenommen sind solche Handlungen oder Geschäfte, die als Unternehmensgegenstand einer staatlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 1 (Firma) und in Ziffer 3 (Unternehmensgegenstand). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Inspirit Beraten + Prüfen GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 122075 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
10249 Berlin
Rotherstr. 16, 10245 Berlin
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH