HRB 24242: RZ-Planung Holding GmbH, Herschbach, Im Feldchen 8, 56414 Herschbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Stockschläder, Dirk, Kuppenheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24242:RZ-Planung Holding GmbH, Herschbach, Im Feldchen 8, 56414 Herschbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2014. Geschäftsanschrift: Im Feldchen 8, 56414 Herschbach. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere an der RZ-Planung.NET GmbH mit dem Sitz in Herschbach. Die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens sowie die Beratung, soweit sie genehmigungsfrei ist. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ebenig, Ralf, Herschbach, * ‒.‒.‒‒; Stockschläder, Dirk, Kuppenheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der innovIT AG mit Sitz in Seeheim-Jugenheim (AG Darmstadt, HRB 88772) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 25.08.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25.08.2014. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.10.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.n.