Raab Hameln XXL GmbH & Co. KG, Hameln, Hastenbecker Landstr. 1, 31789 Hameln. Die Gesellschaft ist aufgelöst und erloschen.
Raab Hameln XXL GmbH & Co. KG, Hameln, Hastenbecker Landstr. 1, 31789 Hameln. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Raab Laatzen e.K. mit Sitz in Laatzen (Amtsgericht Hannover, HRA 202176) am 21.03.2013 wirksam geworden.
Raab Hameln XXL GmbH & Co. KG, Hameln, Hastenbecker Landstr. 1, 31789 Hameln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2013 mit der Elke Raab Holzminden GmbH & Co.KG mit Sitz in Holzminden (Amtsgericht Hildesheim HRA 201067) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Raab Hameln XXL GmbH & Co. KG, Hameln, Hastenbecker Landstr. 1, 31789 Hameln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2013 mit der Elke Raab Sehnde GmbH & Co. KG mit Sitz in Sehnde (Amtsgericht Hildesheim HRA 201076) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Raab Hameln XXL GmbH & Co. KG, Hameln, Hastenbecker Landstr. 1, 31789 Hameln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2013 mit der Elke Raab Bad Pyrmont GmbH & Co.KG mit Sitz in Bad Pyrmont (Amtsgericht Hannover HRA 202182) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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