Raab Stempelsysteme GmbH, Oberursel (Taunus), Lange Straße 105-107, 61440 Oberursel (Taunus). Nicht mehr Geschäftsführerin: Poppitz, Karin, Oberursel (Taunus), * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden als Geschäftsführer: Poppitz, Hans Jürgen, Industriemeister, Oberursel (Taunus).
Raab Stempelsysteme GmbH, Oberursel (Taunus), Lange Straße 105-107, 61440 Oberursel (Taunus).Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR beschlossen. Außerdem wurde § 6 (Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse) geändert. Geschäftsanschrift: Lange Straße 105-107, 61440 Oberursel (Taunus). Neuer Gegenstand: Das Halten einer vermögensmäßigen Beteiligung und die Übernahme der persönliche Haftung an der sowie die Geschäftsführeung der Raab GmbH & Co. KG, AG Bad Homburg HR A 5109, als deren Komplementärin. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Poppitz, Thomas, Oberursel (Taunus), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Raab GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberursel (Taunus) (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRA 5109) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.