Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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c)
Als Kommanditist/en ausgeschieden :
Kommanditist:
Frey, Peter, Syke, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 1.000,00 EUR.
Geändert, nun:
Kommanditist:
Raake, Christof, Syke, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 2.000,00 EUR. |
a)
06.05.2024
Hecht
b)
Fall 5 |
HRA 202657: Raake/Frey Holding GmbH & Co. KG, Syke, Carl-Zeiss-Straße 10, 28857 Syke. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.07.2021 mit der Frey/Raake Grundbesitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Syke (Walsrode, HRA 202656) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 202657: Raake/Frey Holding GmbH & Co. KG, Syke, Carl-Zeiss-Straße 10, 28857 Syke. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.07.2021 mit der Frey/Schattschneider Besitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Syke (Walsrode, HRA 202683) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 202657:Raake/Frey Holding GmbH & Co. KG, Syke, Carl-Zeiss-Straße 10, 28857 Syke.(Das Halten von Anteilen an der PEMA Verpackung GmbH (HRB 110498, Amtsgericht Walsrode) und mit dieser verbundenen Unternehmen, der Betrieb einer Solaranlage sowie die Vermietung oder Verpachtung ihres Anlagevermögens. Der Gesellschaft sind alle mit diesem Gegenstand in Zusammenhang stehenden Geschäfte gestattet.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 10, 28857 Syke. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Frey/Raake GmbH, Syke (Amtsgericht Walsrode HRB 204777), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.