Raben Germany GmbH, Mönchengladbach (Dieselstraße 72-96, 41189 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Raben Jet Services GmbH (künftig firmierend unter Raben Germany GmbH) mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 12568) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raben Germany GmbH, Mönchengladbach (Dieselstraße 72-96, 41189 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raben Germany GmbH (vormals Raben Jet Services GmbH), Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 12568), am 05.07.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Raben Germany GmbH, Mönchengladbach (Dieselstraße 72-96, 41189 Mönchengladbach). Nicht mehr Geschäftsführer: Raben, Marco Wilhelmus Maria, Winterswijk Meddo / Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
Raben Germany GmbH, Mönchengladbach (Dieselstraße 72-96, 41189 Mönchengladbach). Die Abspaltung der Beteiligung der BSV Beteiligungen GmbH, Aschaffenburg, an der Birkart Systemverkehre GmbH, Aschaffenburg, zur Übernahme durch die Gesellschaft ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.08.2006 wirksam geworden.
Raben Germany GmbH, Mönchengladbach (Dieselstraße 72-96, 41189 Mönchengladbach). Die Gesellschaft übernimmt nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens der BSV Beteiligungen GmbH (Amtsgericht Aschaffenburg HR B 9218) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Übernahme, nämlich deren Beteiligung an der Birkart Systemverkehre GmbH mit Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HR B 7359). Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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