Rabeneick Beteiligungs GmbH, Oldenburg, An der Schmiede 4, 26135 Oldenburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Cycle Union mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 2295) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
26135 Oldenburg
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Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: GmbH