Racke Wine Enterprises GmbH, Bingen am Rhein (Gaustrasse 20, 55411 Bingen am Rhein). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden A. Racke GmbH + Co. am 10.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Racke Wine Enterprises GmbH, Bingen am Rhein (Gaustrasse 20, 55411 Bingen am Rhein). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2007 mit der A. Racke GmbH + Co. mit Sitz in Bingen (Amtsgericht Mainz - HRA 21071) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Racke Wine Enterprises GmbH, Bingen am Rhein (Gaustrasse 20, 55411 Bingen am Rhein). Nicht mehr Geschäftsführer: Funk, Bruno, Egelsbach, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Peters, Jürgen, Münster-Sarmsheim, * ‒.‒.‒‒.
World Wine Alliance GmbH, Bingen am Rhein (Gaustrasse 20, 55411 Bingen am Rhein). Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) sowie in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Racke Wine Enterprises GmbH. 100.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Kapitalerhöhung ist durch Sacheinlage erfolgt. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die bei Gericht eingereichten Urkunden verwiesen.