HRB 92765: Raclette GP GmbH, Frankfurt am Main, c/o btu beraterpartner GmbH, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Curzon Capital Partners III. S.à.r.l. eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 92765: Raclette GP GmbH, Frankfurt am Main, c/o btu beraterpartner GmbH, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 13.01.2017 mit der Curzon Capital Partners III. S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg (Gesellschaftsregister von Luxemburg, Nr. B 160909) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem Recht des Großherzogtmus Luxemburg, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 92765: Raclette GP GmbH, Frankfurt am Main, c/o btu beraterpartner GmbH, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus). Namens und im Auftrag der Geschäftsführung der übertragenden Gesellschaft werden nach §§ 122 d, § 10 HGB folgende erforderlichen Angaben bekannt gemacht (§ 122 d Satz 3 UmwG): An der Verschmelzung sind beteiligtals übertragende Gesellschaft die Raclette GP GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: c/o btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus).als aufnehmende Gesellschaft die Curzon Capital Partners III S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, Geschäftsanschrift: 1, Allee Scheffer, L-2520 Luxemburg. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 92765.b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter der Nummer B 160909. a) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Raclette GP GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Raclette GP GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im Handelsregister der übertragendenden Gesellschaft entstanden sind. Sofern die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122 j UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übertragenden Gesellschaft, c/o btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, 61440 Oberursel (Taunus), eingeholt werden.c) Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs)Sitz der übernehmenden Gesellschaft befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung im Hinblick auf das Vermögen der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die übernehmende Gesellschaft die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der übernehmenden Gesellschaft eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrunde liegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übernehmenden Gesellschaft, 1, Allee Scheffer, L-2520 Luxemburg, eingeholt werden.
HRA 5697: Raclette Beteiligungs GmbH & Co. KG, Oberursel (Taunus), c/o btu beraterpartner GmbH, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Raclette GP GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 92765). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 5697: Raclette Beteiligungs GmbH & Co. KG, Oberursel (Taunus), c/o btu beraterpartner GmbH, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus). Kommanditgesellschaft. Sitz verlegt, nun: Geschäftsanschrift: c/o btu beraterpartner GmbH, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus). Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Raclette GP GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 92765). Der Sitz ist von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 46829) nach Oberursel (Taunus) verlegt.
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