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Rademacher Geräte-Elektronik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Rhede (HRA 4859) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Buschkamp 7
46414 Rhede
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 4859
Amtsgericht: Coesfeld
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Rademacher Geräte-Elektronik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft aus Rhede war im Handelsregister Coesfeld unter der Nummer HRA 4859 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Rademacher Geräte-Elektronik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft ihren Standort nicht geändert. Die Rademacher Geräte-Elektronik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 01.10.2013
Löschung

Rademacher Geräte-Elektronik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Rhede, Buschkamp 7, 46414 Rhede. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rademacher Geräte-Elektronik GmbH am 19.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 01.10.2013
Veränderung

Rademacher Geräte-Elektronik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Rhede, Buschkamp 7, 46414 Rhede. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.08.2013 mit der Rademacher Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Rhede (Amtsgericht Coesfeld, HRB 8413) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

01.10.2013
Registervorgang

Löschung 23.09.2013