Rademacher Geräte-Elektronik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Rhede, Buschkamp 7, 46414 Rhede. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rademacher Geräte-Elektronik GmbH am 19.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rademacher Geräte-Elektronik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Rhede, Buschkamp 7, 46414 Rhede. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.08.2013 mit der Rademacher Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Rhede (Amtsgericht Coesfeld, HRB 8413) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.