Radhaus im Werkhof GmbH, Hamburg, Gaußstr. 19, 22765 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den nunmehr unter der Einzelfirma Radhaus Altona e.K. in Hamburg auftretenden Kaufmann Holst, Rüdiger, übertragen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Hamburg HRA 116542) am 06.09.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Unternehmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Hamburg
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